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   VGH Bayern, 07.07.1997 - 22 B 95.3493   

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VGH Bayern, 07.07.1997 - 22 B 95.3493 (https://dejure.org/1997,24930)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07.07.1997 - 22 B 95.3493 (https://dejure.org/1997,24930)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07. Juli 1997 - 22 B 95.3493 (https://dejure.org/1997,24930)
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Wird zitiert von ... (6)

  • VG München, 08.04.2024 - M 31 S 23.2706

    Vorläufiger Rechtschutz einer Umweltvereinigung gegen eine beschränkte Erlaubnis

    Ob diese Erklärungen insoweit bereits als hinreichend eindeutiger Teilverzicht auf die streitgegenständliche Erlaubnis zu werten sind, kann vorliegend offenbleiben (vgl. zur Verzichtsfähigkeit von Rechten aus wasserrechtlichen Gestattungen BayVGH, U.v. 7.7.1997 - 22 B 95.3493 - juris Rn. 21).
  • VGH Bayern, 27.03.2024 - 8 ZB 24.172

    Berufungszulassung (abgelehnt), Unterhaltung einer wasserwirtschaftlichen Anlage,

    Das öffentliche Wasserrecht kann seine ordnende Funktion nur erfüllen, wenn es klare Anknüpfungspunkte hat und sich nicht in unter Umständen schwierigen zivilrechtlichen Überprüfungen der Eigentümerstellung verlieren muss (vgl. BayVGH, U.v. 22.11.1977 - Nr. 143 VIII 74 - BayVBl. 1978, 468/469; U.v. 7.7.1997 - 22 B 95.3493 - BayVBl. 1998, 694 = juris Rn. 19; Salzwedel, ZfW 1981, 15 f.).
  • VG Regensburg, 19.01.2009 - RO 8 K 08.651

    Gericht gibt Klägern zum Höllbachtal teilweise Recht

    Der Unternehmer einer Gewässerbenutzungsanlage ist zunächst dadurch gekennzeichnet, dass er eine Benutzung nach § 3 WHG beabsichtigt oder ausübt (Salzwedel ZfW 1981, S. 15; Czychowski/Reinhardt, Wasserhaushaltsgesetz, Kommentar, 9. Aufl., § 3 WHG Rdnr. 9; Urteil des OVG Schleswig-Holstein v. 16.08.1995 Az. 2 L 4.94 ZfW 1996, S. 537; Urteil des BayVGH v. 07.07.1997 Az. 22 B 95.3493).

    Die Unternehmerstel- - 77 - lung ist also dadurch gekennzeichnet, dass er Adressat der Benutzungsgestattung oder eines alten Benutzungsrechts (Art. 96 Abs. 1 BayWG, § 15 Abs. 1 WHG) bzw. derjenige ist, auf den diese nach § 7 Abs. 2 oder § 8 Abs. 6 WHG oder nach dem Inhalt des alten Rechts übergegangen sind (Urteil des BayVGH v. 7.7.1997 Az. 22 B 95.3493; Sieder/Zeitler, BayWG, Komm., Art. 59 BayWG, Rdnr. 136).

  • VG Regensburg, 19.01.2009 - RO 8 K 08.612

    Gericht gibt Klägern zum Höllbachtal teilweise Recht

    Der Unternehmer einer Gewässerbenutzungsanlage ist zunächst dadurch gekennzeichnet, dass er eine Benutzung nach § 3 WHG beabsichtigt oder ausübt (Salzwedel ZfW 1981, S. 15; Czychowski/Reinhardt, Wasserhaushaltsgesetz, Kommentar, 9. Aufl., § 3 WHG Rdnr. 9; Urteil des OVG Schleswig-Holstein v. 16.08.1995 Az. 2 L 4.94 ZfW 1996, S. 537; Urteil des BayVGH v. 07.07.1997 Az. 22 B 95.3493).

    Die Unternehmerstellung ist also dadurch gekennzeichnet, dass er Adressat der Benutzungsgestattung oder eines alten Benutzungsrechts (Art. 96 Abs. 1 BayWG, § 15 Abs. 1 WHG) bzw. derjenige ist, auf den diese nach § 7 Abs. 2 oder § 8 Abs. 6 WHG oder nach dem Inhalt des alten Rechts übergegangen sind (Urteil des BayVGH v. 7.7.1997 Az. 22 B 95.3493; Sieder/Zeitler, BayWG, Komm., Art. 59 BayWG, Rdnr. 136).

  • VGH Bayern, 10.11.2008 - 22 CS 06.519

    Wasserrechtliche Beseitigungs- und Untersagungsanordnung; fehlende

    Sie kann damit auch als Unternehmerin der Wasserversorgungsanlage im Sinn der Trinkwasserverordnung angesehen werden (vgl. BayVGH vom 7.7.1997 Az. 22 B 95.3493).
  • VGH Bayern, 07.12.2021 - 8 CS 21.2334

    Zum adäquaten Kausalzusammenhang zwischen Anlagenbetrieb und Unterhaltung - hier

    a) Dass es sich bei dem Einleitungsbauwerk am W...graben um eine Anlage an einem Gewässer handelt und die Antragstellerin "Unternehmerin" dieser Anlage im Sinne des Art. 22 Abs. 3 BayWG ist (vgl. hierzu BayVGH, U.v. 7.7.1997 - 22 B 95.3493 - BayVBl 1998, 694 = juris Rn. 19), stellt die Beschwerde nicht infrage.
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